Arbeitsgemeinschaft Württemberg e.V.
 
 

Bezaubernde Albumseiten (Auszug aus Rundbrief 179)

Stichworte: Jürgen Veith, Württemberg, Postanweisungsumschläge, Währungsmischfrankatur

 
 

Je länger man sich intensiv mit einem Sammelgebiet befasst, umso öfter findet man Briefe, die sich reizvoll als Paar auf der Albumseite ergänzen.

Aus vielerlei Gründen können Briefe zueinander passen. In jedem Rundbrief soll an dieser Stelle ein besonders schönes Briefepaar vorgestellt werden.

 
 

2 Postanweisungsumschläge als Währungsmischfrankaturen von Langenschemmern

Diese Albumseite mit den beiden Postanweisungsumschlägen AU 21 mit Zusatzfrankatur Mi 45 a 5 Pf. und 46 a 10 Pf. hat es wirklich in sich. Beide sind mit dem Einkreiser Langenschemmern am 27.11.1875 und 2.10.1875 entwertet worden. Beide sind portogerecht.

Bezaubernde Albumseiten: Zwei Postanweisungsumschläge als Währungsmischfrankaturen von Langenschemmern

Die mit 5 Pf. Zusatzfrankatur nach Schönebürg Post Schwendi im Nachbarortsverkehr mit 5 Pf. Briefporto und 20 Pf. Gebühr für Postanweisungsbeträge von 200 – 300 Mark ist portogerecht.

Aus dem Attest von Thomas Heinrich vom 9. Juli 2013:

Mi. Nr. AU 21 Postanweisungsumschlag 7 Kr. blau, Zusatzfr. Mi. Nr. 45a (ARGE PF II), 5 Pf. rotviolett nach Schönebürg / Postbezirk Schwendi; E: LANGENSCHEMMERN 27 11 75. 

In allen Teilen echt. Mit 25 Pf. portogerecht freigemachte Postanweisung innerhalb Württembergs im Nachbarortsverkehr über den Betrag vom 300 Mark. Bis zum 30.06.1875 war der Aufgebrauch von 7 bzw. 14 Kr. Ganzsachen zulässig.

Speziell aus Langenschemmern sind einige wenige solcher Verwendungen nach dem 30.06.1875 bekannt geworden.

 
Bezaubernde Albumseiten: Zwei Postanweisungsumschläge als Währungsmischfrankaturen von Langenschemmern

Aus dem Attest von Thomas Heinrich vom 4. Dez. 2013:

Mi. Nr. AU 21, Postanweisungsumschlag 7 Kr. blau mit Zusatzfrankatur: Mi. Nr. 46a 10 Pf. mittelkarmin nach Ulm; E: LANGENSCHEMMERN 2 10 75.

Mit 30 Pf. portogerecht freigemachte Postanweisung innerhalb Württembergs über den Betrag von 288 M. (10 Pf. Briefporto und 20 Pf. Gebühr für Beträge von 200-300 M.) 

Gemäß den Bestimmungen blieben Postanweisungen im Besitz der Postverwaltung und wurden nicht wieder an das Publikum ausgehändigt. Deshalb findet man Postanweisungen nur ganz selten und von diesen beiden Währungsmischfrankaturen mit der 5 und 10 Pf. Zusatzfrankatur ist bis heute jeweils nur noch ein weiterer Beleg bekannt.

Der 7 Kreuzer mit 5 Pf.-Beleg ist im Brühl/Thoma Handbuch auf Seite 163 abgebildet.

Jürgen Veith